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Die Fristverlängerung zur Kassenumstellung ist abgelaufen – was nun?

16 Jun, 2021
Comarch ERP XT

Seit dem 1. Januar 2020 gelten für alle Unternehmen, die digitale Kassensysteme oder Registrierkassen nutzen, höhere Anforderungen an die Kassenführung. Diese wurden mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (sog. Kassengesetz) eingeführt.

Zentraler Bestandteil der Kassensicherungsverordnung ist der Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE). Alle Registrierkassen bzw. Kassensysteme einschließlich Tablets oder Softwarelösungen mit Kassenfunktion müssen über eine TSE verfügen. Sie dient dem Schutz der Kassenaufzeichnungen und soll gegen Manipulationen absichern. Der Staat will damit eine gleichmäßigere Besteuerung sicherstellen und Steuerhinterziehung sowie Schwarzgeld unterbinden.


Was bisher geschah…

Die erforderlichen Zertifizierungsverfahren für technische Sicherheitseinrichtungen konnten jedoch bis Ende des Jahres 2019 nicht abgeschlossen werden. Daraufhin erließ das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im November 2019 eine „Nichtbeanstandungsregelung“. Sie besagte, dass Unternehmen bis zum 30.09.2020 Zeit haben, Ihre Kassen nachzurüsten. Durch die Corona-Pandemie und den Lockdown im Jahr 2020 ergaben sich neue Herausforderungen für die Wirtschaft. Dies führte zu einer erneuten Verlängerung der Umrüstungsfrist bis zum 31.03.2021.

Aktuell besteht jedoch in der Praxis ein Problem für die Unternehmen, die sich für eine cloudbasierte TSE-Lösung entschieden haben. Denn vielen war es nicht möglich, die Vorgaben der Finanzverwaltung bis zum 31.03.2021 fristgerecht umzusetzen. Dies ist u. a. auf Verzögerungen während des Zertifizierungsverfahrens durch das BSI zurückzuführen.


Eine Fristverlängerung ist möglich und unbedingt notwendig

Die IHK Chemnitz empfiehlt: ,,Betroffene Unternehmen sollten daher in Absprache mit ihrem steuerlichen Berater umgehend einen Antrag nach § 148 AO zur Verlängerung der Frist bei ihrem Finanzamt stellen. Der Betrieb einer ungeschützten Kasse wäre ansonsten nach diesem Zeitpunkt nicht rechtmäßig und es drohen empfindliche Schätzungen sowie die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens.‘‘

Steuerpflichtigen wird empfohlen, den Antrag auf Fristverlängerung bis zum 30.09.2021 beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Dieses Datum wird auch in Finanzamt-Kreisen befürwortet.

Im Antrag müssen Unternehmen individuell und fundiert begründen, warum es sich in ihrem Fall um einen besonderen Härtefall handelt und eine fristgemäße Implementierung nicht möglich ist. Unter Umständen ist es notwendig, dem Antrag weitere Unterlagen des Cloud-TSE-Anbieters hinzuzufügen oder entsprechende leicht recherchierbare Fundstellen aufzuführen.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat eine „Praxishilfe für Unternehmen” herausgegeben. Sie kann Hinweise geben, welche Aspekte in der Begründung dargelegt werden sollten. Unternehmen sind jedoch gut beraten, die genaue Formulierung und Antragstellung gemeinsam mit dem steuerlichen Berater abzustimmen.

Comarch ERP XT

Comarch ist ein weltweiter Anbieter von IT-Lösungen (ERP, CRM & Marketing, BI, EDI, ECM, ICT, Financials, Cloud-Lösungen u.v.a.) für den Mittelstand, größere Unternehmen, kleine Betriebe, Banken & Versicherungen, Telekommunikation sowie Healthcare. Über 6.300 Mitarbeiter sind rund um den Globus in zahlreichen Ländern im Einsatz. Dank hoher Investitionen in Forschung und Entwicklung bietet Comarch ein umfassendes Spektrum innovativer IT-Lösungen, welche bei Kunden und Analysten einen hohen Stellenwert genießen. Weitere Informationen unter: www.comarch.de

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